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Honorarforderung über 25.000 Euro

Heino vom Tonstudio verklagt

  • Veröffentlicht: 02.09.2015
  • 18:25 Uhr
  • dpa
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Heino muss sich vor dem Bonner Landgericht gegen eine Honorarforderung über knapp 25.000 Euro verteidigen.

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Schlagersänger Heino muss sich vor dem Bonner Landgericht gegen eine Honorarforderung über knapp 25.000 Euro verteidigen. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte, ist der 76-Jährige aus Bad Münstereifel vom Inhaber eines Tonstudios verklagt worden.

In dem Studio, so der Kläger, habe der Musiker im Jahr 2010 vier  "Rocksongs im Polkastil" arrangieren lassen und sei mit den eingespielten Titeln auf Werbetour bei Plattenfirmen gegangen. "Am Küchentisch" habe er mit Heino vereinbart, sich im Falle einer erfolgreichen Veröffentlichung den Erlös mit ihm zu teilen.

Unter den vier gecoverten Rocksongs war auch der Hit "Junge" (Originalversion: "Die Ärzte") aus dem 2013 veröffentlichten Heino-Album "Mit freundlichen Grüßen".

Keine gütliche Einigung

Heino bestreitet, dass es jemals einen Vertrag oder auch nur eine mündliche Vereinbarung gegeben habe. Die Aufnahmen in dem Tonstudio seien ausschließlich auf Bitten des Inhabers entstanden. Auch seien die Einspielungen der vier Titel keineswegs veröffentlichungsreif gewesen. Allenfalls habe es sich um eine Demoversion gehandelt, die so nicht weiter verwertet worden sei.

Bei einem Treffen vor der 15. Zivilkammer des Gerichts kam es zu keiner gütlichen Einigung. Allerdings haben die Parteien sich bereiterklärt, sich noch einmal außergerichtlich zu treffen. Falls sie sich dann auch nicht einigen, kommt es im Oktober zu einem Urteil (Az.: LG Bonn 15 O 467/13).

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