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Konsequenzen für junge Fahrer

0,5-Promille-Grenze gilt auch für Fahrbegleiter

  • Veröffentlicht: 03.08.2015
  • 13:12 Uhr
  • dpa
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Als Begleiter für junge Autofahrer kommt nicht jeder infrage. Und wenn er betrunken ist, drohen dem Neuling erhebliche Konsequenzen.

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17 Jahre alt und schon Autofahrer - das begleitete Fahren macht es möglich. Doch die Begleitperson, die eigentlich für Sicherheit und Ruhe sorgen soll, kann dem Neuling arge Probleme bereiten. Wenn der Beifahrer zu viel Alkohol im Blut hat und die 0,5-Promille-Grenze überschreitet, muss der Neuling die Folgen tragen. Ihm drohen ein Bußgeld und auch Punkte im Flensburger Zentralverkehrsregister. "Der junge Fahrer kann seine Fahrerlaubnis auch komplett verlieren, je nach Pegel des Begleiters", sagt Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Rauschmittel wie Cannabis oder Kokain darf der Beifahrer ebenfalls nicht zu sich nehmen.

Der Fahrer übernimmt die Verantwortung

Grundsätzlich trägt der junge Autofahrer die Verantwortung. Das gilt auch bei Unfällen. Kommt es zu einem Schaden, muss seine Versicherung oder die der Eltern die Kosten tragen. Unerheblich ist dabei, ob die Begleitperson falsche Ratschläge gegeben hat. Idee des begleiteten Fahrens ist jedoch, für mehr Sicherheit zu sorgen. Nach Untersuchungen von Verkehrsexperten mindern die Unterstützer auf dem Beifahrersitz das Unfallrisiko bei jungen Autofahrern um 23 Prozent.

Infrage kommt als Begleiter nur, wer mindestens fünf Jahre lang einen Führerschein besitzt. Ein Fahrverbot in dieser Zeit toleriert der Gesetzgeber. Außerdem muss der Beifahrer laut Fahrerlaubnis-Verordnung mindestens 30 Jahre alt sein. Ebenso müssen die Eltern mit ihm einverstanden sein. Begrenzt ist die Anzahl der Begleiter nicht. Im Gegenteil: Je mehr Personen zum Kreis zählen, desto ungebundener ist der Neuling, was seine Fahrpraxis steigert.

Häufig fahren die Neulinge mit dem Wagen ihrer Eltern. Die Erziehungsberechtigten sollten ihre Versicherung darüber informieren. "Viele Versicherung schließen das begleitete Fahren aus", Dieter Quentin. Es kann auch sein, dass ein bestimmtes Mindestalter mit der Versicherung vereinbart wurde. In vielen Fällen müssen Neulinge dann eingetragen werden.

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