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Internethetze

Gesetz gegen Hass im Netz: Union und SPD einigen sich auf Änderungen

  • Veröffentlicht: 23.06.2017
  • 19:06 Uhr
  • dpa
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Beleidigungen, Mordaufrufe, Volksverhetzung: Gegen solche Inhalte in sozialen Netzwerken will die Regierung strenger vorgehen. Um das Gesetzesvorhaben dazu gab es viel Gerangel. Die Koalitionäre haben nun noch mal daran geschraubt. Auf den letzten Drücker.

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Nach Kritik an dem geplanten Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet haben sich Union und SPD auf mehrere Änderungen verständigt. Das Vorhaben soll so noch in der kommenden Woche verabschiedet werden - auf den letzten Drücker vor der parlamentarischen Sommerpause und vor dem Ende der Wahlperiode. Unter anderem sollen Plattformbetreiber in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst über Löschungen entscheiden müssen. Sie sollen Beschwerden auch an eine neu zu schaffende Stelle abgeben können. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskommentare konsequenter zu entfernen.

Das Kabinett hatte das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Anfang April auf den Weg gebracht. Der Bundestag beriet schon in erster Lesung darüber. Es gab jedoch viel Gegenwind. Kritiker sahen unter anderem die Meinungsfreiheit im Internet bedroht und warnten vor einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wenn Plattformen entscheiden, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Sieben-Tage-Frist

Geplant ist Folgendes: Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke dafür sieben Tage Zeit. Auch sollen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen einigten sich nun gemeinsam mit dem Justizressort auf mehrere Änderungen. Vorgesehen ist unter anderem dies: In der Regel sollen Plattformbetreiber strafbare Inhalte innerhalb der Sieben-Tage-Frist selbst löschen oder sperren. Sie können dies aber auch einer neuen Stelle überlassen. Diese solle dem Bundesamt für Justiz unterstehen und ein unabhängiges Gremium sein. Ziel sei es, eine Stelle für alle sozialen Netzwerke zu schaffen. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, blieb zunächst aber unklar.

Fraktionsspitzen müssen noch zustimmen

Die SPD sprach von «regulierter Selbstregulierung». Es handele sich nicht um Selbstverpflichtungen der Unternehmen, sondern um ein unabhängiges und plural besetztes Gremium, welches von einer staatlichen Stelle anerkannt werden müsse und kontrolliert werde, aber gleichzeitig staatsferne Entscheidungen sicherstelle.

Die Fraktionsspitzen müssen der Einigung noch zustimmen. Dann könnte der Bundestag in der kommenden Woche - der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause - abschließend über das Gesetz entscheiden.

Wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Maas sprach von «sinnvollen Klarstellungen» und einem «guten Ergebnis». Er betonte: «Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News in sozialen Netzwerken.»

Kritik kam von der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne). «Es ist typisch für dieses handwerklich schlechte Verfahren, dass nun wieder vage und unterschiedliche Andeutungen in die Medien kommen, dem Rechtsausschuss aber noch keine Änderungsvorlage zugegangen ist.» Um sein Ansehen zu retten, behaupte Maas, es handele sich nur um Klarstellungen.

Zweifel äußerte auch der Branchenverband Bitkom. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte der «Rheinischen Post» (Samstag): «Ob es der Politik auf den letzten Metern gelingt, das bereits im Ansatz verkorkste Gesetz so abzuändern, dass es verfassungsmäßig und europarechtskonform sein kann, ist mehr als fraglich.»

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