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Klage gegen Ikea

"Mo" gegen "Malm" - Betten-Krieg erreicht den BGH

  • Veröffentlicht: 29.06.2017
  • 08:48 Uhr
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© Inter IKEA Systems B.V./dpa

Das Ikea-Bett "Malm" steht in etlichen Schlafzimmern. Aber ein Frankfurter Designer ist überzeugt: Die Schweden haben die Idee geklaut - von ihm. Nun kämpft er dafür, dass «Malm» vom deutschen Markt verschwindet.

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Hohes Kopfteil, gerade Linien, schnörkelloses Design: Das Modell «Malm» ist ein Klassiker unter den Ikea-Betten. Geht es nach dem Frankfurter Designer und Architekten Philipp Mainzer, hätte «Malm» allerdings nie Einzug halten dürfen in die deutschen Filialen des schwedischen Möbelkonzerns. Denn «Malm», das bestreitet auch Ikea nicht, gleicht Mainzers Bett «Mo» wie ein Ei dem anderen. Und der 47-Jährige ist überzeugt: «Mo» war zuerst da.

An diesem Donnerstag erreicht der Betten-Krieg den Bundesgerichtshof (BGH). In den Vorinstanzen haben die Gerichte Mainzers Klage abgewiesen. Aber jetzt gibt es wieder Hoffnung - die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben die Revision zugelassen.

Mainzers Ziel ist klar: Er will, dass der Vertrieb von «Malm» in Deutschland gestoppt wird. «Das ist das Mindeste», sagt er.

Absatzmenge von «Malm» bei Ikea unbekannt

Die Geschichte beginnt schon vor etlichen Jahren, 2002 spätestens. 1995 hat Mainzer die Möbelmarke e15 mitbegründet. Für die Kollektion entwirft er das Bett «Mo». Mitte Juli 2002 lässt er sein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Später wird im Streit mit Ikea noch nachträglich registriert, dass er sein Bett bereits im Januar auf einer Möbelmesse in Köln gezeigt hat.

Als er das Bett «Malm» zum ersten Mal in einem Ikea-Katalog entdeckt, ist Mainzer empört. All der Aufwand, um «Mo» zu entwerfen, zu fertigen, bekannt zu machen, in den Markt zu bringen. «Und dann setzt sich da jemand ins gemachte Nest und verkauft, ich schätze mal, mehrere Millionen Stück davon - das sehe ich nicht ein.»

Wie oft «Malm» in Deutschland bisher tatsächlich verkauft wurde, ist unklar. Ikea will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Auf Anfrage teilt eine Sprecherin allgemein mit: «Ikea vertritt die Auffassung, dass es niemals in Ordnung ist, die Arbeit eines anderen Designers zu kopieren.» Ikea tue bei der Einführung neuer Produkte «alles Erdenkliche, um sicherzustellen, dass wir dabei respektvoll und anständig mit anderen Firmen und Designern umgehen».

Mainzer hofft auf das BGH

Vor Gericht hat Ikea zu belegen versucht, dass «Malm» parallel zu «Mo» und völlig unabhängig davon entstanden ist. Zwar startete der Vertrieb von «Malm» in Deutschland erst 2003. Ikea verweist aber auf das sehr ähnliche Vorgänger-Modell «Bergen» - davon seien die ersten Exemplare schon im Frühjahr 2002 an deutsche Filialen gegangen. Im August 2002 wird «Bergen» im Ikea-Katalog 2003 beworben.

Alles nach der Kölner Möbelmesse, hält Mainzer dagegen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Ikea allerdings davon überzeugen können, dass die Vorbereitungen für den Vertrieb von «Bergen» in Deutschland auch zu diesem Zeitpunkt schon «in einem Umfang getroffen waren, dass die Begründung eines schützenswerten Besitzstandes vorliegt». Belegen sollen das ein Zeuge und eine Aufbauanleitung.

Mainzer hofft jetzt auf den BGH. Die Klage gegen Ikea hat sich e15 erst nach anderen erfolgreichen Prozessen wegen «Mo» zugetraut. «Wir hatten Respekt vor so einem großen Gegner», sagt Mainzer. Ihm geht es um Schadenersatz, aber eben auch ums Prinzip. e15 habe es als kleines Unternehmen geschafft, mit seinen Entwürfen Trends zu setzen. «Wenn wir das nicht verteidigen, nimmt uns keiner mehr ernst.» Und was sollen erst die Kunden für einen Eindruck bekommen?

Denn einen augenfälligen Unterschied zwischen «Mo» und «Malm» gibt es. e15 versteht sich als «Marke, die weltweit das Premiumsegment im Wohn- und Objektmarkt bedient». Das Massivholz-Bett «Mo» gibt es in Eiche oder Nussbaum für knapp 3000 Euro. Die Ikea-Variante Malm aus Spanplatte mit Echtholzfurnier kostet derzeit als Doppelbett je nach Ausführung zwischen 200 und 300 Euro. (Az. I ZR 9/16)

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