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Notfallplan

Kita-Streik: Wo können Eltern ihre Kinder unterbringen?

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Ab Montag bleiben wohl wieder viele deutsche Kindertagesstätten geschlossen. Der Grund: Die Gewerkschaft ver.di ruft nach den gescheiterten Tarifverhandlungen zum unbefristeten Kita-Streik auf. Ein riesen Problem für berufstätige Eltern: Wer kümmert sich dann um die Kinder? Hier fünf Möglichkeiten für den Ernstfall.

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#1 Zuhause beim Kind bleiben

Leider ist der Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet, Eltern während eines Kita-Streiks freizustellen. Appellieren Sie dennoch an sein Verständnis: Wenn es keine Betreuung für Ihr Kind gibt, müssen Sie eben zuhause bleiben. Eltern verstoßen sonst gegen die Aufsichtspflicht. Eine Kündigung wird es sicher nicht geben, wenn Sie rechtzeitig Bescheid sagen.

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#2 Arbeit nach Hause verlegen

Haben Sie die Möglichkeit, heißt es: ab ins Home-Office! Doch auch zuhause sollten Sie dafür sorgen, dass Sie genug Ruhe haben, um Ihren Job erledigen zu können. Heißt: Das Kind muss sich für eine Weile selbst beschäftigen, am besten mit kindgerechten Spielen.

#3 Urlaub nehmen

Wenn Sie Ihrem Chef entgegenkommen möchten, können Sie kurzfristig Urlaub beantragen, sofern noch freie Tage übrig sind. Eltern sollten aber nicht ohne Absprache zuhause bleiben, sonst folgt womöglich eine Abmahnung. Vielleicht gibt es ja eine Sonderurlaubsregelung in Ihrem Betrieb, auf die Sie zurückgreifen können?

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#4 Kind mit zur Arbeit nehmen

Ob das eine gute Idee ist oder nicht, entscheidet der Arbeitgeber. Nicht alle Arbeitsplätze sind für Kinder geeignet – teilen Sie etwa ein Büro mit mehreren Kollegen, die Ruhe benötigen, kann Ihr Chef eine solche Maßnahme verbieten. Schließen Sie sich doch mit anderen Müttern und Vätern des Unternehmens zusammen und versuchen Sie, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eventuell können Eltern in den Schichtdienst umsteigen oder eine Kinderbetreuung organisieren?

#5 Einen Babysitter oder eine Tagesmutter engagieren

Keine Möglichkeit, das Kind mit zur Arbeit zu nehmen oder von zuhause zu arbeiten? Dann führt wohl kein Weg an einem Babysitter oder einer Tagesmutter vorbei. Seien Sie aber flink! Sicher füllt sich der Terminkalender der Aushilfen bis zum Kita-Streik von Minute zu Minute. Leider haben Sie keinen Anspruch darauf, die Kindergartengebühren zurückzuerhalten, da es sich praktisch um "höhere Gewalt" handelt und Streiks gesetzlich erlaubt sind.

Angeber-Fact: Ständig wird gestreikt – zumindest kommt es uns in letzter Zeit so vor. Dabei streiken die Deutschen generell sehr wenig. In Frankreich beispielsweise fallen etwa zehnmal so viele Arbeitstage weg. Und wer denkt, dass es vor allem die öffentlichen Verkehrsmittel oder Kitas sind, die ihre Arbeit niederlegen, liegt auch falsch. Der Sektor Erziehung und Unterricht landete in der Statistik gerademal auf Platz 8 der meist bestreikten Wirtschaftszweige.

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