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Reisetipps bei Urlaubsärger

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Eigentlich sollte der Urlaub die entspannteste Zeit des Jahres sein. Mit einigen Reisetipps bei Urlaubsärger können Sie entspannt bleiben, wenn bei Ihrer Urlaubsreise nicht alles rund läuft.

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Reisetipps bei holprigem Urlaubsstart

Reiseveranstalter behalten sich in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig das Recht vor, Flugzeiten zu ändern. Darauf kann man sich nach Vorankündigung einstellen; ärgerlich wird es jedoch, wenn Ihnen durch die Verschiebungen ein ganzer Urlaubstag flöten geht. In solchen Fällen ermöglicht es Ihnen das Reiserecht, den Reisepreis zu mindern. Wenden Sie sich dazu möglichst umgehend an den Reiseveranstalter.

Wenig entspannt kann ein Urlaub auch dann beginnen, wenn Sie am Urlaubsort angekommen sind, Ihr Gepäck jedoch nicht. Da der Reiseveranstalter für verlorengegangenes Gepäck haften muss, sollten Sie ihn sofort kontaktieren. Zudem muss er Ihnen den Kaufpreis für eine Ersatzgarderobe erstatten. Während Sie Ihren Koffer packen, könnten Sie eine grobe Auflistung des Kofferinhalts erstellen und Quittungen idealerweise aufbewahren. So können Sie den Verlustwert im Fall der Fälle besser nachweisen. Wenn Ihr Gepäck auf dem Flug beschädigt wird, wenden Sie sich am Flughafen am besten direkt an den Schalter der Airline. Auch in diesem Fall steht Ihnen eine Entschädigung zu.

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Die wichtigsten Reisetipps um Entschädigungen durchzusetzen

Wichtig bei jeder Form von Urlaubsärger, auch bei Reklamationen an der Unterbringung, ist es, sofort auf den Mangel hinzuweisen und Abhilfe einzufordern, entweder beim Reiseveranstalter oder auch bei der Airline. Lassen Sie sich bei Problemfällen alles schriftlich bestätigen und benennen Sie gegebenenfalls Zeugen. Bei Mängeln am gebuchten Hotel sollten Sie Beweisfotos machen. Wenn Sie nicht zuvor auf Probleme hingewiesen haben, können Sie später nicht reklamieren. Der wichtigste aller Reisetipps: Versuchen Sie Ihren Urlaub trotzdem zu genießen. Zurück zu Hause sollten Sie sich allerdings sofort um die Reklamation kümmern. Schadensersatz- und Minderungsansprüche müssen nämlich spätestens vier Wochen nach Reiseende geltend gemacht werden.

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