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Prozess

Gericht verbietet Tina-Turner-Plakat

  • Veröffentlicht: 22.01.2020
  • 13:35 Uhr
  • dpa
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Tina Turner ist kürzlich 80 geworden. Kann sie verwechselt werden mit einer Frau, die ein halbes Jahrhundert jünger ist als sie? Ein Plakat mit einer Doppelgängerin ist jetzt jedenfalls verboten.

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Glücklich die Frau, der mit 80 Jahren noch bestätigt wird, dass man sie glatt mit einer 30-Jährigen verwechseln könnte. Eben das wurde am Mittwoch der Sängerin Tina Turner zuteil, die am 26. November ihren 80. Geburtstag gefeiert hat. Ein Plakat, auf dem sie von einer etwa 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, darf künftig nicht mehr verwendet werden - so entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt.

Beides ist nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine sogenannte "Tribute Show", in der Tina Turner von Coco Fletcher verkörpert wird. Die will ihr Alter zwar nicht verraten ("It's a secret"), sie dürfte aber ungefähr ein halbes Jahrhundert jünger sein als das Original.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte vor Gericht argumentiert, die "Tina Turner Story" sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer anschließend darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hat das Gericht aber nicht überzeugt.

Tina Turner ist nicht der erste Star, der klagt

Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen. Erstens lebt die Künstlerin noch. Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. Zusammengenommen sei das zu viel. "Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Tina Turner ist nicht der erste Star, der dagegen vorgeht, dass mit seinem Namen Geld gemacht wird. So bekam der Hamburger Schönheitssalon "Rihana Lamis" 2017 Probleme mit Rihanna. Die Sängerin sah eine Verwechslungsgefahr, weil sie ebenfalls eine Kosmetikkollektion vertreibt. Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono ging gegen die Szenekneipe "Yoko Mono" und die Bar "John Lemon" vor. Auch hier hieß es: Verwechslungsgefahr.

Im Fall Tina Turner kann Johannes Heininger von Cofo Entertainment noch nicht sagen, ob das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Im Vorgriff auf die richterliche Entscheidung habe man das Plakat bereits angepasst: Es trägt jetzt den Zusatz "Starring Dorothea "Coco" Fletcher". "Wir gehen davon aus, dass wir das Plakat so weiter verwenden dürfen", sagt Heininger.

Warum wurde all das nun ausgerechnet in Köln verhandelt? Vielleicht deshalb, weil die Pressekammer des Landgerichts im Ruf steht, es mit dem Schutz von Prominenten besonders wichtig zu nehmen. Aber Tina Turner hat früher auch mal in Köln gewohnt. Ex-Talkmaster Alfred Biolek (85) erzählte der Deutschen Presse-Agentur einmal, wie er vor vielen Jahren bei einer Party rechts neben ihr saß. Immer wenn er aufstand, um mal kurz zur Toilette zu gehen, setzte sich schnell ein anderer Kölner auf seinen Platz. So ist es wohl, wenn man megaprominent ist. Auf Dauer reagiert man da vielleicht etwas allergisch auf jede Form von Vereinnahmung.

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