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Politik

Bundesrat fasst Beschlüsse zu Rente, Parken, Maklerkosten

  • Veröffentlicht: 05.06.2020
  • 16:00 Uhr
  • dpa
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© Markus Scholz/dpa

Die Gesetzesarbeit hat sich seit März vor allem auf die Corona-Krise konzentriert. An diesem Freitag wurden im Bundesrat einige wichtige Dinge auf den Weg gebracht, die nichts mit dem Thema zu tun haben.

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Mehr Geld im Alter, neue Regeln für Parkausweise und Geld sparen beim Hauskauf - der Bundesrat hat in seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause seine Zustimmung für mehrere Vorhaben abseits von Corona gegeben, die nun in Kraft treten können. 

Ein Überblick

RENTENERHÖHUNG - Wie schon in den Vorjahren gibt es für die 21 Millionen Rentner in Deutschland auch ab diesem Juli wieder spürbar mehr Geld. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Demnach steigen im Zuge der jährlichen Rentenanpassung die Bezüge im Osten um 4,2 und im Westen um 3,45 Prozent. Die sogenannte Standardrente erhöht sich nach Angaben der Bundesregierung auf 1538,55 Euro im Westen (plus 51,37 Euro) und 1495,35 Euro im Osten (plus 60,30 Euro). Die Standardrente ist eine Vergleichsgröße, die rechnerisch derjenige bekäme, der 45 Jahre lang als Durchschnittsverdiener Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.

ANWOHNERPARKEN KÖNNTE TEURER WERDEN - Die Bundesländer können die Gebührensätze für das Ausstellen sogenannter Bewohnerparkausweise in dicht besiedelten Innenstädten künftig selbst regeln. Bisher gilt die einheitliche Vorgabe, wonach ein solcher Ausweis 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr kosten kann. Das deckt aus Sicht des Deutschen Städtetags oft nicht einmal den Verwaltungsaufwand für Schilder und Ausweise. Etliche Städte wollen einer Mitgliederbefragung des Verbands zufolge nun die Gebühren anheben - allerdings moderat und schrittweise, wie es heißt.

WENIGER MAKLERKOSTEN - Gute Nachrichten für werdende Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer: Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. In Zukunft muss der Käufer seinen Anteil auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Spätestens um den Jahreswechsel soll das Gesetz in Kraft treten.

FLAGGENVERBRENNUNG - Wer öffentlich die blaue Europaflagge mit den gelben Sternen oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur demjenigen, der die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft. Hintergrund sind Vorfälle bei verschiedenen Protestkundgebungen in der Vergangenheit, bei denen EU-Flaggen und israelische Flaggen zerstört wurden.

SCHLUSS MIT "KONVERSIONSBEHANDLUNGEN" - Dubiose "Umpolungs"-Versuche zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig komplett untersagt. Bei Missachtung droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen Maßnahme bewegt wurden. Experten gehen davon aus, dass es in Deutschland jährlich Tausende Fälle sogenannter Konversionsbehandlungen gibt.

MAUTFREIHEIT FÜR ERDGAS-LASTER - Für Lastwagen, die mit Erdgas statt Diesel fahren, muss bis 2023 keine Maut gezahlt werden. Seit 2019 sind Laster, die Erdgas in flüssiger (LNG) oder komprimierter (CNG) Form tanken, von der Maut befreit. Die Befreiung wird nun über Ende 2020 hinaus um drei Jahre verlängert.

GEODATEN - Nach langen Verhandlungen hat ein Gesetz zum Umgang mit Unternehmensdaten bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Bis 2031 soll ein Ort, an dem hoch radioaktiver Atommüll eine Million Jahre lang möglichst sicher unterirdisch gelagert werden kann, gefunden werden. Bei der Suche danach spielen auch Daten von Unternehmen, die beispielsweise Rohstoffe abbauen wollen und dafür eigene geologische Daten erheben, eine Rolle. Das Gesetz soll den Konflikt zwischen den Eigentumsrechten der Unternehmen an diesen Daten und dem Wunsch nach Transparenz und ihrer Veröffentlichung regeln.

ENGE SCHWEINEHALTUNG - Eigentlich war am Freitag die Verabschiedung einer Verordnung geplant, welche die Haltung von Sauen in sogenannten Kastenständen zeitlich deutlich einschränken sollte und mehr Platz vorsah. Der Punkt wurde aber erneut verschoben. Es gibt Streit über die Dauer der Übergangsfristen, die Bauern zur Umsetzung gewährt werden sollen. Über das Thema wird seit Jahren gestritten.

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