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Urteile in Münster

Heikle Klagen gegen die Bundesrepublik

  • Veröffentlicht: 19.03.2019
  • 09:50 Uhr
  • dpa
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Ist die Bundesrepublik mitverantwortlich für tödliche US-Drohnenangriffe? Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet nun.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster steht vor der Urteilsverkündung in zwei brisanten Berufungsverfahren. Im ersten Fall klagt ein Somalier gegen die Bundesregierung. Sein Vater sei 2012 in seiner Heimat bei einem US-Drohnenangriff getötet worden. Dieser sei nur unter der Beteiligung der US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein möglich gewesen - also von deutschem Boden aus. Das Urteil will das OVG am Dienstag ab 10.00 Uhr verkünden.

Angehörige verloren

Im zweiten Fall wollen drei jemenitische Kläger erreichen, dass Deutschland eine Mitverantwortung an den bis heute anhaltenden US-Drohnenangriffen einräumt. Stellvertretend beklagt ist auch hier das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn. Die Bundesrepublik solle den USA die Nutzung Ramsteins zu diesem Zwecke untersagen. Dieses Urteil ist ab 10.30 Uhr geplant. Die Kläger aus dem Jemen hatten nach eigenen Angaben 2012 bei Drohnenangriffen zwei Angehörige verloren.

Der Vorsitzende Richter, Wolf Sarnighausen, hatte in der vergangenen Woche von komplexen Fragen des Völkerrechts und des Verfassungsrechts gesprochen, die zu prüfen seien. Es gebe auch noch keine höchstrichterliche Entscheidung in einem vergleichbaren Fall. Mit Blick auf die Rolle Ramsteins müsse geklärt werden: "Was findet dort heute statt?" Bei der Jemen-Klage spiele auch die schwierige Frage eine Rolle, wie die Konfliktlage aktuell zu bewerten sei.

Die Jemen-Klage - unterstützt von der europäischen Menschenrechtsorganisation ECCHR - argumentiert, bei den US-Luftangriffen laufe die unverzichtbare Datenübertragung über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein. Die Bundesregierung wisse seit deren Planung 2010 Bescheid.

Mangelnde Transparenz?

Das Verteidigungsministerium betont, die Relais-Station werde ohne Mitwirkung oder Einbeziehung Deutschlands genutzt. Zur heutigen Rolle Ramsteins sagte der Richter, dass die Station tatsächlich zur Datenübermittlung für Drohneneinsätze der USA in Nutzung sei, könne wohl nicht mehr angezweifelt werden. Zugleich rügte er die Informationspolitik der Bundesregierung und mangelnde Transparenz. Die Klagen waren 2015 und 2016 vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen worden.

Die Luftschläge der USA in Somalia richten sich gegen die islamistische Terrormiliz Al-Shabaab und im Jemen gegen einen regionalen Ableger des Terrornetzwerkes Al-Kaida. Ramstein gilt als der größte Stützpunkt der US-Air Force außerhalb der USA. Zahlreiche Organisationen berichten über anhaltende US-Drohnenangriffe in beiden Ländern und vielen zivilen Opfern, auch Kindern.

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