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Falsche Angaben bei Einreise?

HSV-Profi Jatta droht Abschiebung

  • Veröffentlicht: 08.08.2019
  • 12:11 Uhr
  • dpa
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Sollten sich die schweren Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies drastische Konsequenzen für den Fußball-Prof haben.

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Fußball-Profi Bakéry Jatta vom Hamburger SV droht im schlimmsten Fall die Abschiebung, sollten seine Angaben zur eigenen Identität unwahr sein. "Die Gründe für die damalige Duldung sind ja dann weggefallen, und dann wird auch der Aufenthalt rückwirkend verwirkt", sagte Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter Hamburg Mitte, am Mittwochabend im "Hamburg-Journal" des NDR-Fernsehens. "Das ist eine sehr harte Möglichkeit, aber sie würde natürlich in der letzten Konsequenz zu einer Abschiebung führen können."

Die zuständige Behörde und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) prüfen die Frage der Identität von Jatta, der 2015 als Flüchtling aus Gambia nach Deutschland gekommen war. Laut einem Bericht der "Sport Bild" soll es Zweifel an Jattas Identität geben, der seit 2016 beim HSV spielt und dort bis Mitte 2024 unter Vertrag steht. Seine erst im Mai verlängerte Aufenthaltsgenehmigung läuft bis 2022. Jatta äußerte sich nach der Veröffentlichung noch nicht.

Falsche Angaben gemacht?

Nach Angaben der "Sport Bild" könnte er einen anderen Namen haben und älter sein. Der HSV hatte ihn vor seinem ersten Vertrag im Juni 2016 medizinisch wegen seines Alters untersuchen lassen. Wenn er bei seiner Einreise nach Deutschland ein Jahr zuvor bereits volljährig gewesen sein sollte, könnte er ein Problem bekommen: Nur alleinreisende minderjährige Flüchtlinge erhalten in der Regel eine Duldung und dürfen im Land bleiben.

Der HSV verweist auf gültige Dokumente. "Wir haben Bakéry Jattas gültigen Reisepass inklusive Aufenthaltsgenehmigung vorliegen", betonte HSV-Vorstandschef Bernd Hoffmann. Wegen des Einspruchs des 1. FC Nürnberg gegen die 0:4-Niederlage am Montag hat das DFB-Sportgericht die Hamburger um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Da Jatta aber auf der Spielberechtigungsliste stand, müsste der HSV selbst nur eine Strafe fürchten, wenn ein strafbares Handeln des Vereins vorliegen würde.

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