Anzeige
Volle Fahrt voraus!

Die 6 größten Verkehrsirrtümer

  • Veröffentlicht: 06.08.2015
  • 15:43 Uhr
Article Image Media
© Fotolia/gstockstudio

Ihr wisst natürlich, dass in 30er Zonen zumeist rechts vor links gilt, aber ist das auch auf Parkplätzen so? Wir zeigen euch die größten Verkehrsirrtümer.

Anzeige

#1: Lichthupe erlaubt

Wer hat das noch nicht erlebt? Da fährt einer hinter einem und signalisiert die ganze Zeit mit der Lichthupe, dass er unbedingt vorbei will. Doch der Vorwurf, dass es sich dabei um Nötigung handelt, wird oftmals zu Unrecht erhoben. Auf deutschen Straßen ist es erlaubt, den Überholvorgang mittels der Schall- und Leuchtzeichen anzukündigen. Hupen ist also auch erlaubt.

#2: Wer auffährt, hat nicht automatisch Schuld

Tatsächlich ist es so, dass die meisten Auffahrunfälle dem hinteren Fahrer verschuldet sind. Der Grund? Oft wird zu wenig Abstand eingehalten – und so kann es insbesondere bei nasser Fahrbahn schnell zu einem Crash kommen. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Vordermann grundlos eine Vollbremsung hinlegt. Kann der Fahrer des auffahrenden Autos dies beweisen, wird er von seiner Schuld befreit.

#3: Auf Autobahnen muss man nicht immer rechts fahren

Dass ihr auf der Autobahn rechts fahren sollt, ist ein Gebot, nicht aber ein Links-Fahr-Verbot. Außerhalb von Ortschaften bei drei oder mehr Spuren darf auf den mittleren Streifen ausgewichen werden, wenn hin und wieder Autos auf den rechten Fahrstreifen fahren.

#4: Links vor rechts gilt nicht auf Parkplätzen

Auch wenn es viele von euch denken: Auf Parkplätzen gilt das übliche Rechts-Vor-Links-Gebot nicht. Hier gilt die Regel, dass Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen sollen. Also lieber ein wenig kommunizieren und zur Not auch mal Vorfahrt gewähren – selbst wenn ihr euch im Recht seht.

#5: Kein Ziel vor Augen

Ihr habt einfach mal Lust, ein wenig umherzucruisen und eure coole Karre zur Schau zu stellen? Dieser typisch amerikanische Lifestyle ist bei uns in Deutschland allerdings nicht legal. Als Ordnungswidrigkeit wird das bestraft – aber natürlich nur, wenn es die Polizei merkt und eure Spazierfahrt entlarvt.

#6: Betrunken Fahrrad fahren

Alkohol am Steuer ist keine Option für euch! Doch wer denkt, dass man seinen Führerschein nur im motorisierten Gefährt verlieren kann, der irrt. Fahrt ihr betrunken Fahrrad und werdet von der Polizei angehalten, könnt ihr genauso den Lappen verlieren – und mit einer satten Geldstrafe rechnen.

Angeber-Fact: 48 Prozent der Menschen glauben laut einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts Innofact, sich auch außerhalb deutscher Grenzen gut mit den gängigen Verkehrsregeln auszukennen. Die Untersuchungen zeigten jedoch anderes: Mehr als jeder zweite gab auf gezielte Fragen die falschen 

Mehr Informationen
Zu Besuch an der längsten Ostereier-Theke der Welt in Nordrhein-Westfalen

Zu Besuch an der längsten Ostereier-Theke der Welt in Nordrhein-Westfalen

  • Video
  • 01:44 Min
  • Ab 12

© 2024 Seven.One Entertainment Group