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Düsseldorfer Tabelle 2015

Bundesweites Urteil: Mehr Unterhalt ab 1. August

  • Veröffentlicht: 29.07.2015
  • 08:24 Uhr
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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat entschieden: Ab dem 1. August wird der Unterhalt für Scheidungskinder angehoben. Mit wie viel Geld können alleinerziehende Eltern nun rechnen?

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#Unterhalt wird zukünftig teurer

"Kinder bekommen endlich mehr." So fasste Familienrichter Jürgen Soyka das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zusammen. Wie viel ist jedoch "mehr"? Das hängt letztlich vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Im Durchschnitt bekommen Trennungskinder etwa 3,3 Prozent mehr.

#So sieht der neue Mindestunterhalt aus

Laut der Düsseldorfer Tabelle liegt die niedrigste Einkommensstufe bei maximal 1.500 Euro. Bei diesem Nettoeinkommen bekamen Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bisher monatlich 317 Euro, ab dem 1. August steigt mit dem neuen Urteil der Mindestunterhalt auf 328 Euro an. 376 Euro erhalten unterhaltsberechtigte Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Danach steigt der Mindestunterhalt bis zur Volljährigkeit des Kindes von 426 auf 440 Euro an. Alle weiteren Beträge und ihre Staffelung nach dem Verdienst entnehmt ihr der Düsseldorfer Tabelle 2015.

#Weitere Anhebungen geplant

Die neuen Beschlüsse der seit 1962 herausgegebenen Düsseldorfer Tabelle sind nicht das Ende der Fahnenstange. Zum 1. Januar 2016 soll es bereits zu einer weiteren Erhebung der Beiträge kommen. Vielleicht kennt ihr den steuerlichen Kinderfreibetrag aus eurer Steuererklärung: Dabei handelt es sich um den Minimumbedarf eines Kindes, der in Kürze auf 4608 Euro im Jahr steigen wird.

Angeber-Fact: Neben den Trennungskindern werden insbesondere die Mütter durch das neue Gesetz entlastet. Laut Statistik gibt es in Deutschland etwa 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter, jedoch nur rund 100.000 alleinerziehende Väter.

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