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Betrunken Fahrradfahren und Co.

Was dürfen Fahrradfahrer – und was nicht?

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Kaum ist der Frühling da, sind auch die Radfahrer auf den Straßen unterwegs. Jetzt heißt es: Aufgepasst, Autofahrer und Fußgänger! Denn Fahrradfahrer haben immer Recht – oder? Was auf dem Sattel verboten und was erlaubt ist, erfahrt ihr im SAT.1 Ratgeber.

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#Auf der Straße fahren

In der Fußgängerzone und auf Gehwegen haben sie nichts verloren. Aber: Solange kein markierter Fahrradweg in Sicht ist, dürfen Radfahrer auf der Straße fahren – selbst, wenn es einen befahrbaren Seitenweg gibt. Also, liebe Autofahrer, nicht den Schulterblick vergessen, sonst habt ihr bald eine neue Kühlerfigur.

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#Musik hören

Mit Musik im Ohr wie ein Rowdy durch die Stadt brettern – das gehört für viele verboten. Kopfhörer sind aber laut StVO tatsächlich erlaubt, solange der Fahrradfahrer den Verkehr noch wahrnimmt.

#Handy am Ohr

Anders sieht's beim Handy am Ohr aus. Wer damit erwischt wird, muss 25 Euro Bußgeld abdrücken. Damit kommen Radfahrer noch richtig gut weg – Auto- und Motorradfahrer bezahlen immerhin 60 Euro und kassieren einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister.

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#Freihändig fahren

Vor den Mädels den Dicken markieren und freihändig Fahrradfahren, das ist verboten. Wer sich dabei erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Also: Finger an den Lenker und schön geradeaus geschaut!

#Betrunken mit dem Rad fahren

Strafbar macht sich auch, wer mit Alkohol im Blut in die Pedale tritt. Schon 0,3 Promille können bei einem Unfall zu Geldstrafen führen. Wer mit 1,6 Promille noch glaubt, fahrtüchtig zu sein, irrt. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei um eine Straftat, die den sogenannten Idiotentest nach sich zieht. Durchgefallen? Dann muss ab jetzt auch das Auto stehen gelassen werden, der Führerschein ist dann nämlich weg!

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#Helmpflicht

Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für Fahrradfahrer? Komplizierte Frage, einfache Antwort: Nein! Um die Fahrrad-Sicherheit zu gewährleisten, solltet ihr trotzdem einen Helm tragen. Bei einem Unfall kann der nämlich euer Leben retten.

#An der Ampel vordrängeln

Während die Autofahrer bei einer roten Ampel schön brav Schlange stehen müssen, dürfen sich Radfahrer ganz frech nach vorne schummeln – das ist erlaubt! Hauptsache, ganz langsam, damit die Autospiegel heile bleiben.

Angeber-Fact: Eine rote Ampel heißt auch für Radfahrer "Stopp!" Wer dennoch weiterfährt, muss bis zu 100 Euro hinblättern – sollten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 160 Euro Plus Punkt in Flensburg.

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