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Mängel und Co.

Hausverkauf – Rechte und Pflichten beim Immobilienhandel

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Hausverkauf – Wenn Sie ein Haus verkaufen wollen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten beim Immobilienhandel genau kennen. Hier finden Sie wichtige Hinweise.

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Beim Hausverkauf verfolgen Verkäufer und Käufer meist entgegengesetzte Interessen: Der Verkäufer einer Immobilie hofft darauf, dass das Haus zu einem möglichst gewinnbringenden Preis verkauft wird. Der Käufer einer Immobilie ist hingegen an einem Hauskauf zu einem möglichst niedrigen Kaufpreis interessiert. Damit aus dieser Situation heraus keine unfairen oder unlauteren Machenschaften und schwerwiegenden Konflikte entstehen, haben sowohl der Verkäufer als auch der Käufer beim Hausverkauf verschiedene Rechte und Pflichten.

Wenn Sie ein Haus verkaufen wollen, sollten Sie sich daher möglichst frühzeitig und umfassend mit Ihren Rechten und Pflichten beim Hausverkauf auseinandersetzen. Schalten Sie beim Hausverkauf möglichst einen Anwalt ein und lassen Sie ein Gutachten und eine Hausbewertung von einem Sachverständigen vornehmen.

Beim Hausverkauf müssen Sie als Verkäufer vor allem auf bestimmte Pflichten gegenüber interessierten Käufern achten, ähnlich wie bei der Suche nach einem Nachmieter. 

Beim Hausverkauf ist der Verkäufer verpflichtet, auf Mängel hinzuweisen

Seien Sie sich bei einem Hausverkauf immer im Klaren, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, mögliche bekannte Mängel der Immobilie dem Käufer gegenüber genau zu benennen. Werden beim Hausverkauf Mängel verschwiegen oder verharmlost, kann dies im Falle einer Gerichtsverhandlung als arglistige Täuschung oder arglistiges Verschweigen ausgelegt werden. Das kann teuer werden, denn der Verkäufer des Hauses muss für arglistig verschwiegene Mängel haften. Selbst wenn ein Verkäufer beim Hausverkauf einen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag notariell vermerken lässt, kann er im Falle einer arglistigen Täuschung für die verschwiegenen Mängel haftbar gemacht werden. Außerdem kann der Käufer in dem Fall, dass ihm gegenüber ein bekannter Mangel verschwiegen wurde, gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, selbst wenn es sich lediglich um einen geringen Mangel handeln sollte. 

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Immobilienmakler müssen beim Hausverkauf Mängel angeben

Auch ein hinzugezogener Makler ist beim Hausverkauf gesetzlich verpflichtet, interessierte Käufer über alle Mängel einer Immobilie zu informieren. Da Makler beim Hausverkauf für ihre Leistungen eine Provision auf den Kaufpreis erheben, soll so verhindert werden, dass der Käufer beim Hauskauf benachteiligt oder getäuscht werden könnte. Kommt ein Immobilienmakler seiner Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer nicht oder nicht ausreichend nach, muss er neben dem Verkäufer gegenüber dem Käufer auf Schadensersatz haften. 

Die beim Hausverkauf anfallenden Nebenkosten bestehend aus Grunderwerbsteuer und Notarkosten sind übrigens nicht vom Verkäufer, sondern vom Käufer einer Immobilie zu zahlen. Anders als der Kaufpreis eines Hauses sind diese Nebenkosten bei Vertragsunterzeichnung fällig und innerhalb von zwei oder vier Wochen zu zahlen. 

Beim Hausverkauf empfiehlt es sich für Verkäufer, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und rechtliche Fragen und Unklarheiten sorgfältig zu klären.

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