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Wichtige Tipps für das Telefonieren und Surfen im Ausland

So tappen Sie nicht in die Roamingfalle

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Wer seinen Urlaub im Ausland plant, sollte sich vor Abreise Gedanken machen, ob und wie er auch vor Ort sein Handy nutzen will. Denn trotz neuer EU-Regelung lauern noch immer einige Fallen, die man beachten sollte. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale geben wir hier wichtige Tipps, die Sie vor dem nächsten Urlaub im Ausland beachten sollten!

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Was ist Roaming?

Das eigene Mobilfunkgerät wählt sich am Urlaubsort in ein ausländisches Mobilfunknetz ein. Von Roaming spricht man nur, wenn der deutsche Mobilfunknutzer aus dem Ausland nach Deutschland telefoniert, SMS versendet oder das mobile Internet nutzt. Kein Roaming sind z. B. Telefonate oder SMS aus Deutschland in ausländische Telefonnetze.

"roam like at home" für Urlaub innerhalb der EU

Seit dem 15. Juni 2017 gilt innerhalb der EU grundsätzlich "roam like at home", d.h. das Smartphone kann im EU-Ausland ohne Zusatzkosten wie zu Hause genutzt werden. Sie können also wie es Ihr Tarif und Vertrag zulassen ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen. Allerdings nur solange Sie den Roamingdienst angemessen nutzen ("Fair Use"-Regel). Zu diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen.

Unter Umständen haben Sie zum Beispiel nicht ihr volles Datenvolumen zur Verfügung. Auch wer dauerhaft in einem Land lebt, aber einen Mobilfunkvertrag in einem anderen abschließt, kann vom kostenlosen Roaming ausgenommen sein. Außerdem haben manche Anbieter die Umstellung auf die neuen Regelungen leider nicht automatisch vorgenommen. Im Zweifel klären Sie das mit einem Anruf bei Ihrem Anbieter vor Urlaubsbeginn.

Diese Regelung gilt grundsätzlich in allen 28 Ländern der EU, zusätzlich auch in Island, Liechtenstein und Norwegen. Achtung: in der Schweiz gilt sie nicht!

Roaming-Regelungen außerhalb der EU

Datenroaming ist außerhalb der EU noch immer eine teure Sache. Informieren Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt bei Ihrem Mobilfunkunternehmen, welche Kosten bei Ihrem Tarif anfallen und schließen Sie ggf. Tages- oder Wochenflats ab. Außerdem hat jeder Mobilfunkanbieter spezielle Auslandsoptionen im Programm, die ggf. günstiger sind.

Zum Schutz der Verbraucher ist weltweit eine automatische Kostenbremse für die Datennutzung ("Datenkostenairbag") eingeführt worden. Sie liegt bei 59,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Sind 80 Prozent des Limits erreicht, muss das Unternehmen dem Kunden einen Warnhinweis senden; bei 59,50 Euro wird die Datennutzung zunächst komplett unterbunden. Das vorgegebene Limit kann der Kunde verändern oder im Nachhinein aufheben.

Außerdem besteht eine Informationspflicht: Beim erstmaligen Einbuchen in ein fremdes Netz muss der bestehende Auslands-Tarif angezeigt werden. Meist geschieht das per SMS.

Was können Sie vor der Reise tun?

  • Sie fahren in Länder außerhalb der EU (auch z.B. in die Schweiz, Türkei) - überprüfen Sie welchen Tarif Sie nutzen und was Sie Telefonate, SMS und Datendienste kosten werden.
  • Sie stellen fest, dass ein anderer Auslandstarif für Sie günstiger ist, dann muss ein Wechsel grundsätzlich innerhalb eines Werktages kostenlos stattfinden.
  • Überprüfen Sie auch schon vor Ihrer Reise, wieviel Datenvolumen Sie innerhalb der EU verbrauchen können, denn ggf. unterliegen Sie den "Faire-Use Regelungen".

Während der Reise sollten Sie:

  • ... die Roaming-Informationen (per PopUp, SMS oder Mail) lesen und zu Beweiszwecken nicht löschen.
  • ... die Mailbox bei Reisen außerhalb der EU deaktivieren.
  • ... öffentliche Hotspots oder WLAN-Netze von Hotel etc. nutzen. Allerdings sollte man Sicherheitsregeln einhalten und über öffentliche Hotspots keine sensiblen Daten austauschen oder Onlinebanking nutzen.
  • ... bei Reisen mit Schiffen und Flugzeugen sollten Sie wissen, dass Sie über Satellitenverbindungen telefonieren und surfen. Dies kann sehr teuer sein. Denn: Die EU-Roamingverordnung gilt dafür nicht.

Sonderfall Internetnutzung in Flugzeugen oder auf Schiffen

Inzwischen ist es während vieler Flüge möglich, mit mobilen Geräten ins Internet zu gelangen. Deshalb im Jet das Handy unbedingt auf Flugmodus schalten, wenn nicht explizit ausgewiesen wird, dass die Internetnutzung umsonst ist. Sonst können horrende Datenkosten entstehen, da diese Satellitenverbindungen während des Fluges nicht unter die Kostenbremse fallen. Diese Datenverbindungen können bis 30 EURO pro Megabyte kosten.

Seien Sie auch vorsichtig bei Schiffsreisen. Häufig kann an Bord von Schiffen über ein Mobilfunknetz via Satellit telefoniert werden. Dadurch können enorme Kosten entstehen. Denn auf hoher See gelten weder die EU-Roaming-Verordnung noch greift die Kostenbremse bei 59,50 Euro. Informieren Sie sich also vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord sowie die dafür geltenden Preise. Zur Sicherheit deaktivieren Sie vor einer Schiffsreise und vor einem Aufenthalt in Hafennähe die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilfunkgeräts.

Noch mehr Details zum Roaming im Ausland finden Sie im Reisespezial der Verbraucherzentrale.

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