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Regelungen von Behörden und Zoll

Muscheln sammeln: In welchen Urlaubsländern dir das zum Verhängnis werden kann!

  • Aktualisiert: 13.05.2024
  • 13:20 Uhr
  • teleschau
Ein beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub: selbst gesammelte Muscheln. Doch Vorsicht, das ist nicht überall erlaubt!
Ein beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub: selbst gesammelte Muscheln. Doch Vorsicht, das ist nicht überall erlaubt!© iStock / YouraPechkin

Muscheln, Bernstein oder gar angeschwemmte Container-Ware: Bei einem Spaziergang am Strand lässt sich einiges entdecken. Doch ist es erlaubt, Fundstücke aus der Ferne einfach mit nach Hause zu nehmen? Diese Regeln gelten je nach Urlaubsland.

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Strandfunde an deutscher Nord- und Ostseeküste

Im Nord- und Ostseeurlaub sind vor allem Muscheln und kleine Taschenkrebs-Skelette begehrte Trophäen bei Kindern. Manche Spaziergänger:innen stecken auch gern mal einen schönen Stein ein. Das ist in der Regel kein Problem. Die meisten Kommunen an deutschen Küsten gestatten es Tourist:innen, kleine Mengen für den privaten Gebrauch mitzunehmen. Das gilt auch für Naturschutzgebiete. Allerdings ist nicht geregelt, wie es sich bei größeren Mengen verhält, da Tourist:innen in den seltensten Fällen eimerweise Muscheln oder Bernstein mit in die Ferienwohnung tragen. 

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Angespülte Wertsachen

Anfang 2019 geriet der Frachter MSC Zoe vor der niederländisch-deutschen Küste nahe der Insel Borkum in schwere See und havarierte. Dabei gingen 270 Frachtcontainer über Bord. Für Reedereien ist sowas kein großes Problem, denn für diese Fälle sind sie versichert. Etwa 20 Container wurden in den folgenden Tagen auf der niederländischen Insel Terschelling an Land gespült. Auch an der deutschen Küste wurden zehn Container gefunden.

In den Niederlanden ist es verboten, angespülte Container zu öffnen oder Gegenstände aus beschädigten Containern zu entwenden. Werden Dinge einzeln an den Strand gespült, wie in diesem Fall Flachbild-Fernseher, Plüschtiere und Spielzeuggewehre, ist es von den Behörden dort geduldet, diese einzustecken und zu behalten. Aus dem einfachen Grund, dass die Tourist:innen so die Strandreinigung übernehmen und gefährliche Gegenstände für die Flora und Fauna von der Küste entfernen.

In Deutschland gibt es eine klare Regelung, welche Funde vom Strand mitgenommen werden dürfen und welche nicht. Bis 1990 gab es ein Strandrecht, das die Eigentumsverhältnisse von Fundstücken am Strand regelte. Seitdem fällt Strandgut unter das Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das besagt, dass Fundsachen unterhalb eines Wertes von zehn Euro (sogenannte Kleinfunde) nicht gemeldet werden müssen. Alles, was diesen Wert übersteigt, unterliegt jedoch der Anzeige-Pflicht und muss den Behörden, in der Regel der Polizei, gemeldet werden. Geschieht das nicht, machst du dich der Fundsachen-Unterschlagung schuldig. Nach Paragraf 246 ist diese strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.

Hast du deinen Fund bei den örtlichen Behörden angegeben, aber nach sechs Monaten hat sich immer keine Besitzer:innen gemeldet, gehört der Fund dir.

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Mitbringsel bei Fernreisen

Bei Strandgut oder Fundsachen an Stränden im Ausland wird es dagegen kompliziert. Hier kommt es auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes an, in dem du Urlaub machst. Manche Länder sind sehr darauf bedacht, dass Strandfunde wie etwa Muscheln im Land bleiben. Die Regelungen können aber auch lokal unterschiedlich sein. Am besten informierst du dich vor deiner Reise, wie die Gesetzgebung vor Ort ist - etwa auf der Internetseite des Tourismusverbandes deines Urlaubsziels.

In diesen Ländern darfst du Muscheln sammeln:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Portugal
  • Spanien

In diesen Ländern ist es verboten, Muscheln, Sand oder Steine mit nach Hause zu nehmen:

  • Italien
  • Ägypten
  • Türkei
  • Dubai
  • Neuseeland
  • Dominikanische Republik

Wirst du dabei erwischt, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

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In diesen Ländern darfst du nur Muscheln sammeln, die nicht unter Artenschutz stehen:

  • Thailand
  • USA
  • Mexiko

Generell solltest du Lebendiges wie etwa Seesterne oder auch leblose Überreste besser nicht einstecken. Manche Muscheln und vermeintlich verlassene Schneckenhäuser können auch einen Lebensraum für Krebse darstellen. Auch wenn das Sammeln von Strandgut erlaubt ist, solltest du es bei kleinen Mengen für den privaten Gebrauch belassen.

Vorsicht, beim Zoll kann es teuer werden!

Es kann vorkommen, dass du Muscheln oder Steine in einem Land ruhig in deinen Koffer packen darfst, sie vom Zoll auf einem deutschen Flughafen aber wieder ausgepackt werden. Nämlich dann, wenn das Souvenir unter Artenschutz steht. Je nach Schwere des Falles kannst du dann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro belegt werden.

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