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Mehr Flüchtlinge

Söder denkt über Zurückweisungen nach

  • Veröffentlicht: 18.05.2018
  • 16:23 Uhr
  • dpa
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© Lino Mirgeler/dpa

Eigentlich will die große Koalition Asylverfahren dramatisch beschleunigen - doch ob das klappt, ist jetzt schon wieder fraglich. Die CSU holt deshalb wieder eine alte Forderung hervor.

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bringt wegen neuerlich steigender Flüchtlingszahlen wieder die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze ins Gespräch. "Unkontrollierte Zuwanderung hat schon einmal 2015 nicht nur die politische Architektur, sondern auch die Sicherheitslage in Deutschland grundlegend verändert", sagte der CSU-Politiker der «Bild»-Zeitung (Freitag). Das dürfe sich nicht wiederholen. Wenn die geplanten Ankerzentren zur Aufnahme von Migranten nicht funktionierten, "wird es an der Grenze Zurückweisungen geben müssen", sagte er.

Der Anlass von Söders Äußerungen: In Griechenland sind die Flüchtlingszahlen wieder kräftig gestiegen. Laut EU-Kommission kamen in den ersten 18 Wochen des Jahres über 15 000 Menschen auf dem Landweg über die Türkei oder über das Mittelmeer.

Gleichzeitig macht die von der großen Koalition geplante Beschleunigung der Asylverfahren bislang keine Fortschritte. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag sogenannte Ankerzentren vereinbart. Flüchtlinge sollen in Großunterkünften bis zum Abschluss ihrer Asylverfahren untergebracht und nicht mehr quer über das Land verteilt werden. Doch machen mehrere Bundesländer keine Anstalten, das umzusetzen. Wegen der mangelnden Fortschritte dabei gibt es in der CSU bereits Überlegungen für den Plan B: die Abweisung von Migranten an der Grenze. "Wenn sich einige Bundesländer der Einführung von Ankerzentren verweigern, habe ich dafür kein Verständnis", sagte Söder dazu.

Bayerisch-österreichische Grenze

Während der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 kam der allergrößte Teil der Flüchtlinge über die bayerisch-österreichische Grenze nach Deutschland. Seither sind die Grenzlandkreise AfD-Hochburgen.

Ob die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze rechtlich möglich wäre, ist juristisch umstritten. Dass Flüchtlinge in der Regel kein gültiges Einreisevisum haben, spielt dabei eine untergeordnete Rolle - schließlich ist es in vielen Fluchtländern gar nicht möglich, Reisepässe oder Visa zu beantragen.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hatten die Rechtslage im Jahr 2015 in einer Ausarbeitung dargelegt. Eigentlich sollen Flüchtlinge nach dem Schengen-Kodex der Europäischen Union in dem Land Asyl beantragen, das sie zuerst erreichen. Weil Deutschland in der Mitte der EU liegt und auf dem Landweg nicht das Ersteinreiseland sein kann, könnte die Bundespolizei demnach alle Flüchtlinge zurückschicken. Doch ist das nicht zwingend; die Mitgliedstaaten haben laut damaligem Gutachten ein nationales Ermessen.

AfD: Verfassungsklage gegen Flüchtlingspolitik

Die AfD hat mittlerweile Verfassungsklage gegen die 2015 eingeleitete Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Karlsruhe eingereicht - unter Verweis auf den früheren CSU-Chef Horst Seehofer und dessen Formulierung von der "Herrschaft des Unrechts". Die Bundestagsfraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner dazu in Berlin.

Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen. Das bezieht sich auf Merkels Entscheidung vom September 2015, die Grenze für Flüchtlinge offenzuhalten. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.

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