Verbraucherzentrale enthüllt
Bei diesen Produkten zahlen wir drauf
- Veröffentlicht: 07.01.2016
- 17:10 Uhr
Auf den ersten Blick scheint sich nichts verändert zu haben, erst beim näheren Hinsehen fällt es auf: Viele Produkte werden für den gleichen Preis angeboten, jedoch mit geringerem Inhalt. Welche Hersteller so tricksen? Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt öffentlich gemacht.
#Der Schein trügt
Keiner zahlt gerne mehr – das wissen natürlich auch die Kosmetik- und Lebensmittelhersteller und setzen daher immer wieder auf dieselbe zweifelhafte Verkaufsstrategie: Preis beibehalten, Inhalt verringern. Am Ende zahlt der Kunde also doch mehr, ohne es auf Anhieb zu merken. Das soll jetzt aber nicht ohne Konsequenz bleiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft zur Wahl der dreistesten Mogelverpackung auf.
#Das sind die Nominierten
Auf der nicht gerade ruhmreichen Nominierungsliste steht zum einem die "Bebe Zartcreme" von Johnson & Johnson. Bei allen Größen wurde nach Angabe der Verbraucherzentrale Hamburg die Füllmenge reduziert, dadurch wurde die Creme bis zu 84 Prozent teurer. Etwas geringer fällt die versteckte Preiserhöhung bei der Zahnpasta "Dentagard" und bei "Heinz Ketchup" aus: Die Produkte sind durch kleinere Verpackungen bis zu 33 beziehungsweise 28 Prozent teurer geworden. Ebenfalls eine Chance auf den Titel der Mogelverpackung des Jahres haben "Herta Finesse Schinken" mit einem Preisanstieg von 30 Prozent sowie "Tassimo Latte macchiato" von Jacobs. Bei Letzterem bemängeln die Verbraucherschützer nicht nur den schrumpfenden Inhalt, sondern auch dessen Qualität: Statt echter Milch enthalten die Kapseln nun ein Gemisch, das unter anderem aus Milchproteinen, Milchmineralien und Wasser besteht.
#Kunde bleibt König
"Die nominierten Produkte haben wir aus zahlreichen Verbraucherbeschwerden im Jahr 2015 ausgewählt, weil die versteckte Preiserhöhung bei ihnen entweder sehr dreist oder ausgesprochen raffiniert umgesetzt wurde", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bis zum 22. Januar können Verbraucher darüber abstimmen, wer die Mogelverpackung des Jahres wird.
Angeber-Fact: Mogelverpackungen, die vorgaukeln, mehr Inhalt zu haben als in Wirklichkeit der Fall, verstoßen gegen das sogenannte Eichgesetz. Hersteller können bei Preisschummelei daher wegen unlautereren Wettbewerbs rechtlich belangt werden.