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Ihre Rechte als Mieter

Wohnung mieten – Rechte und Pflichten im Mietrecht

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Wohnung mieten – Wenn Sie eine Wohnung mieten ist es wichtig, dass Sie Ihren Mietvertrag mit allen seinen Klauseln genau kennen. Informieren Sie sich hier.

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Wohnung mieten – Tipps und Hinweise zu Mietvertrag und Mietrecht

Wenn Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie sich bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrags gut über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter informieren. Es gibt zahlreiche Bücher und Foren im Internet zu den Themen Immobilien- und Mietrecht. Im Zweifelsfall und natürlich im Streitfall sollten Sie möglichst einen Sachverständigen hinzuziehen. Viele Anwaltskanzleien sind auf Mietrecht spezialisiert. Eine andere Option könnte ein Mieterbund oder Mieterschutzverein sein. Hier können sich Mitglieder zu ihren Rechten als Mieter beraten lassen, und hier erfahren Sie zum Beispiel auch, in welchen Fällen Sie Ihre Miete mindern können.

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Schon vor dem Einzug in die neue Mietwohnung sollten Sie genau hinsehen

Ist im Mietvertrag die korrekte Wohnfläche angegeben? Falls die angegebene Quadratmeterzahl mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweicht, haben Sie eventuell ein Recht auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge und können Ihre Miete entsprechend kürzen. Ist bei einer Etagenwohnung allerdings eine falsche Etagenanzahl angegeben, können Sie die Miete nicht mindern, da Sie die Wohnung zuvor besichtigt haben und somit den Zustand bzw. die Etagenzahl bekannt war.

Zu den wichtigen Eckdaten im Mietvertrag zählt auch die angegebene Kaltmiete. Außerdem müssen alle Einzelposten, aus denen sich die monatlichen Betriebskosten zusammensetzen, genau aufgelistet werden. Prinzipiell lohnt es sich, beim Mietpreis genau hinzusehen und seine Zusammensetzung zu überprüfen. 

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungsmieter?

Als Mieter einer Wohnung haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr Vermieter notwendige Reparaturen, zum Beispiel an defekten Heizkörpern, umgehend durchführen lässt. Im Gegenzug sind Sie als Mieter aber auch verpflichtet, anfallende Schönheitsreparaturen spätestens beim Auszug aus der Wohnung durchzuführen. An dieser Stelle wird häufig gegen das Mietrecht verstoßen, da in vielen Mietverträgen zu enge Zeitabschnitte und Vorgaben zu Art und Weise der Schönheitsreparaturen gemacht werden.

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Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten

Wenn Sie eine Wohnung mieten, die möbliert ist, sollten Sie beim Übergabeprotokoll darauf achten, dass der Zustand der Wohnung und der einzelnen Möbel möglichst detailliert beschrieben wird. Eventuelle Mängel und Schäden sollten Sie genau dokumentieren, damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie diese nicht verursacht haben.

Ein Tipp: Machen Sie Fotos mit korrektem Aufnahmedatum und bitten Sie Zeugen, den Zustand der Wohnung gemeinsam mit Ihnen zu betrachten, bevor Sie eine Wohnung mieten. Schäden müssen immer sofort angezeigt werden, damit Sie Ihnen nicht zur Last gelegt werden können. Denn beim Mieten einer Wohnung gilt meist der Grundsatz: Gemietet wie gesehen. 

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