Neues Gutachten zum Familiengeld
- 00:25 Min
- 28.09.2018
- Ab 12
- Clip aus S2018
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung hat ergeben, dass die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV rechtswidrig ist.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung hat ergeben, dass die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV rechtswidrig ist.