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Tipps für das Berufsleben

Was du besser NICHT im Büro googeln solltest!

  • Aktualisiert: 23.08.2023
  • 16:54 Uhr
Das solltest du im Büro lieber nicht googeln
Das solltest du im Büro lieber nicht googeln© Jacob Lund - stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Suchanfragen vom Bürocomputer, die sich negativ auf deine Karriere auswirken könnten

  • Darf dein Chef dich im Office auspionieren?

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Das private Googeln ist in jedem Unternehmen unterschiedlich geregelt – manche Arbeitgeber erlauben es, in anderen Betrieben ist es verboten. Selbst wenn du die Erlaubnis zur persönlichen Internet-Nutzung hast, solltest du private Suchanfragen besser auf ein Minimum begrenzen. Folgende Inhalte solltest du auf deinem Büro-Computer lieber nicht aufrufen, denn sie sind ein striktes Tabu.

Privates Googeln im Office: Was ist erlaubt und wo gibt es Probleme?

Heutzutage ist das Dank moderner Technik überhaupt kein Problem, die Mitarbeiter eines Unternehmens genau zu beobachten. Meist passiert die digitale Überwachung sogar unbemerkt, indem das Verhalten der Angestellten gefilmt oder der Verlauf ihrer Suchanfragen im Internet analysiert wird. Als Angestellter eines Unternehmens sollte einem bewusst sein, dass der Arbeitscomputer jederzeit ausspioniert werden kann. Wer trotz Verbot im Büro das Internet für private Suchanfragen nutzt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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1. Webseiten mit Stellenanzeigen

Wenn du auf Jobsuche bist, solltest du das lieber von deinem privaten Internet-Zugang von Zuhause aus tun. Wenn du im Büro regelmäßig Stellenanzeigen auf Jobportalen oder den Karriereseiten eines Wettbewerbers aufrufst, könnte dein Chef schnell den Eindruck bekommen, dass du dich beruflich umorientieren möchtest. Folglich könnte dies das Ende deiner Laufbahn in dieser Firma bedeuten.

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2. Ratgeber mit Bewerbungshilfen

Genauso misstrauisch könnte dein Vorgesetzter werden, wenn du öfters Ratgeberseiten mit Bewerbungshilfen im Netzt aufrufst. Wenn er über deinen Suchverlauf herausfindet, dass du auf Bewerbungsportalen recherchierst, könnte das ein schlechtes Licht auf dich werden. Halte dich deshalb lieber von Bewerbungsportalen fern, selbst wenn du dich nur allgemein informieren möchtest – es könnte einen falschen Eindruck erwecken. 

3. Steuerrechner

Dein Gehalt ist selbstverständlich wichtig, denn du arbeitest nicht nur zum Spaß in einer Firma. Aber den Eindruck zu erwecken, dass es dir bei dem Job nur ums Geld geht, könnte falsch rüberkommen. Du solltest während deiner Arbeit lieber nicht am Arbeitsgerät ausrechnen, wie sich z.B. eine Bonuszahlungen auf deine Steuerlast auswirken könnte.

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4. Tipps für Deine alltägliche Arbeit

Es könnte einen unprofessionellen Eindruck machen, wenn du Fachwissen erst googeln musst, welches für deine Position selbstverständlich sein sollte und für das du speziell eingestellt wurdest. Es könnte deinen Chef irritieren, wenn er dich als einen Mitarbeiter mit überzeugenden Referenzen eingestellt hat und du einfache Arbeitsabläufe erst im Internet nachschauen müsstest.

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5. Deinen Arbeitgeber googeln

Wenn du deinen Arbeitgeber in der Suchmaschine eingibst, um dich über sein Privatleben zu informieren, könntest das als neugierig wirken. Auch wenn du seine berufliche Laufbahn googelst, könnte es deinen Chef irritieren – suchst du vielleicht nach Informationen, die dich nichts angehen?

6. Negativschlagzeilen über das Unternehmen

Sei es, dass das Unternehmen, für das du arbeitest, gerade mit schlechten Schlagzeilen in der Presse steht oder du nach Negativschlagzeilen in der Historie des Unternehmens suchst – wenn du solche Informationen googelst, könnte es bei deinem Vorgesetzten den Eindruck erwecken, dass du dem Unternehmen misstraust oder es Gerüchte gibt. Um vertrauenswürdig zu gelten, sollten Mitarbeiter in einem Unternehmen arbeiten, dessen Grundsätze und Werte sie teilen.

7. Webseiten mit Wochenendveranstaltungen

Während der Arbeitszeit deine Aktivitäten für das Wochenende oder den Urlaub vom Büro-Computer aus planen? Dann kann bei deinem Chef den Eindruck erwecken, dass du größeres Interesse an deiner Freizeit hast, als deinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. Natürlich hast du auch noch eine Privatleben neben der Arbeit, aber dein Chef geht es nichts an, was du in deiner Freizeit vorhast. Deshalb solltest du für deine Wochenendplanung ausschließlich deine private Internet-Verbindung nutzen.

8. Pornoseiten

Internet-Seiten mit sexuellen Inhalten über den Büro-Computer aufzurufen, ist ein absolutes No-Go. Ein derartiger Suchverlauf ist einfach nur peinlich und blamiert den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.

9. Extreme Webseiten

Das Aufrufen von extremistischen Webseiten über einen Büro-Computer kann einen Arbeitgeber irritieren und Rückschlüsse auf den betroffenen Arbeitnehmer ziehen. Tatsächlich verbietet das Antidiskriminierungsgesetz einem Vorgesetzten, einen Angestellten aufgrund seiner religiösen oder politischen Überzeugungen zu benachteiligen. Doch wer während seiner Arbeitszeit extremistische Webseiten aufruft oder den Kontakt zu terroristischen Organisationen sucht, fällt selbstverständlich negativ auf – und fördert nicht die berufliche Karriere.

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Darf der Büro-Computer überwacht werden?

Die Überwachung von Mitarbeitern durch ihren Arbeitgeber ist durch ein Gesetz gesetzlich geregelt. Was das für den Arbeitscomputer bedeutet? Eine Überwachung durch den Arbeitgeber ist verboten, wenn eine private Nutzung ausdrücklich im Arbeitsvertrag erlaubt wurde. Ist das allerdings nicht der Fall, kann der Arbeitgeber jederzeit eine stichprobenartige Kontrolle durchführen, allerdings keine flächendeckende. Eine Datenspeicherung würde gegen die Datenschutzgesetze verstoßen.

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