Nach großer Rückrufaktion
Großmetzgerei Sieber meldet Insolvenz an
- Veröffentlicht: 07.06.2016
- 12:52 Uhr
- dpa
11 Tage nach dem behördlich angeordneten Produktionsstopp hat die Großmetzgerei Sieber Insolvenz angemeldet. In mehreren Wurstwaren waren Bakterien nachgewiesen worden.
Die Großmetzgerei Sieber, über die wegen bakterienbelasteter Wurst ein Produktionsstopp verhängt wurde, hat Insolvenz angemeldet. "Ich habe heute Vormittag beim Amtsgericht Bad Tölz-Wolfratshausen einen Insolvenzantrag gestellt", teilte Firmeninhaber Dietmar Schach am Dienstag in Geretsried (Bayern) mit. Das Landratsamt Bad Tölz hatte am 27. Mai ein Vertriebsverbot für sämtliche Produkte der Metzgerei erlassen und den deutschlandweiten Rückruf aller Ware angeordnet. In mehreren Wursterzeugnissen der Firma waren zuvor gesundheitsgefährdende Listerien nachgewiesen worden.
Ende Mai war die Fleischwarenfirma noch gerichtlich gegen das Produktionsverbot vorgegangen und hatte Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Der Vorwurf des Betriebs: Der Rückruf sämtlicher Waren und die Werksschließung seien politisch motiviert. Zuvor hatte das Landratsamt in Bad Tölz hatte angeordnet, dass sämtliche Sieber-Produkte in Deutschland und dem benachbarten Ausland aus den Ladentheken sowie in Flughäfen und Großkantinen zurückgerufen und vernichtet werden müssen. Das Unternehmen beliefert nach seinen Angaben die Ketten Lidl, Norma, Rewe und Penny, nicht jedoch Aldi. Außerdem verhängte die Behörde ein Betriebs- und Vertriebsverbot für die Großmetzgerei mit 120 Beschäftigten.
Kritik an Behörden
Eine Ansteckung mit Listerien kann bei Kleinkindern und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem zu starkem Durchfall und Fieber führen. Bei Gesunden verläuft die Listeriose genannte Krankheit meist harmlos.
Firmeninhaber Schach äußerte den Verdacht, dass sein Unternehmen durch die staatlich angeordneten Sanktionen dafür missbraucht werde, politisch vorzeigbare Erfolge im Kampf gegen Lebensmittelskandale zu erzielen. Das bayerische Verbraucherschutzministerium wies die Vorwürfe zurück: "Die zuständigen Behörden handeln konsequent zum Schutz der Verbraucher", erklärte ein Sprecher. "Auch für Betriebe einschneidende Maßnahmen werden zum Schutz der Verbraucher ergriffen, wenn sie rechtlich zulässig und erforderlich sind."